Ein Pflegedienst muss keine Nerven kosten.

Die Kostenübernahme des WICHTELTEAM-Service wird vor Pflegebeginn für Sie geklärt, sodass später keine bösen Überraschungen drohen. Diese Aufgabe nehmen wir Ihnen übrigens auch gerne ab. Wird Ihnen Behandlungspflege genehmigt (bsp. spezielle Krankenbeobachtung durch eine Pflegefachkraft), übernimmt hierfür die Krankenkasse/der Leistungsträger die Kosten. Grundlage der Bewilligung von Behandlungspflege ist die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den behandelnden Arzt. Daraufhin entscheidet die Kasse/der Kostenträger ggf. mithilfe des medizinischen Dienstes (MDK), ob Ihnen Leistungen gemäß der Verordnung zustehen. Wir rechnen schließlich alle Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

Außerdem gibt es Leistungen der Grundpflege (bsp. Hilfe beim An- und Auskleiden, Mundpflege und Zahnpflege etc.), die bei Einstufung in eine Pflegestufe (von 1 bis 3+) über Sachleistungen bezahlt werden. Pflegestufe-Patienten wird zusätzlich Verhinderungspflege gewährleistet (aktuell 1.550,00 Euro pro Jahr), der auch über einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden kann.

So wird Ihr Kind optimal versorgt und Sie genießen sorgenfrei einfach mal zwei Stunden Kino.

Desweiteren stehen pflegebedürftigen Kindern häufig zusätzliche Betreuungsleistungen (100 bzw. 200 Euro/Monat) zu, die ebenfalls über einen Pflegedienst in Anspruch  genommen werden können. Sprechen Sie rechtzeitig mit uns, denn oft versuchen Leistungsträger, berechtigte Ansprüche abzuweisen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und guten Anwälten helfen wir Ihnen in allen Fällen gerne weiter.

Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. Durch unsere jahrelange Erfahrung wissen wir, wie schwierig es für Eltern ist, sich in diesem weiten und zumeist neuen, abstrakten Feld der Finanzierung zurecht zu finden. Gerade deshalb sind wir gerne bereit Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und helfen bei der Klärung der Kostenübernahme mit den Leistungsträgern.

Finanzierung durch die Krankenkasse

  • Gebührenvereinbarung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (z.B. Inhalation, Magensonde legen, Verbandswechsel etc.)
  • Einzelfallentscheidung bei zeitintensiver Behandlungspflege (z.B. Heimbeatmung, Sterbebegleitung, parenterale Ernährung etc.)

Finanzierung durch die Pflegekasse

  • Grundpflege (z.B. Ganzkörperwäsche, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Begleitung bei Aktivitäten etc.)
  • Verhinderungspflege
  • Entlastungspflege
  • Kurzurlaub
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen (104 Euro/208 Euro pro Monat)

 

In jedem Fall steht Ihnen der jährliche  Betrag von 1.612 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung, egal welche Pflegestufe Ihr Kind erhält.
 Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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